angle-left Gesetz über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG)

Gesetz über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG)

Am 28. November 2013 beschloss der Grosse Rat eine Änderung des Gesetzes über die Steuerung von Finanzen und Leistungen, mit der unter anderem die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung des IPSAS-konformen Harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) geschaffen wurden.

Die notwendigen Anpassungen auf Verordnungsstufe wurden in der Revision der Verordnung über die Steuerung von Finanzen und Leistungen grundsätzlich per 1. Januar 2017 auf Basis der Einführungskonzeption sowie einer Verordnungsänderung per 1. Januar 2018 aufgrund von Auslegungs- und Umsetzungsfragen vorgenommen.

Mit der vorliegenden Gesetzesänderung sollen Erkenntnisse, die sich im Rahmen der Einführung des IPSAS-konformen HRM2 ergeben haben, im Gesetz festgehalten werden.

Der Gewerbeverband Berner KMU hat gegen die vorgeschlagenen Änderungen keine Einwände.

Volkswirtschaftlich und aus gewerblicher Sicht ist es ausdrücklich zu begrüssen, dass die Hürden für PPP-Projekte, die 2013 ungewollt eingeführt wurden, rückgängig gemacht werden.

 

Stellungnahme Berner KMU an die Finanzdirektion des Kantons Bern

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