angle-left Gesetz über die digitale Verwaltung (DVG)

Gesetz über die digitale Verwaltung (DVG)

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat das Gesetz über die digitale Verwaltung (DVG) zu Handen der Vernehmlassungspartner verabschiedet. Mit dem DVG wird die in der Strategie digitale Verwaltung des Regierungsrates 2019 – 2022 (SDV) vorgesehene Rechtsgrundlage für die weiteren Vorhaben zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung geschaffen. Als Rahmengesetz erlaubt das DVG den schrittweisen Aufbau der weiteren Organisation und der Basisdienste für die Digitalisierung der Prozesse aller Träger öffentlicher Aufgaben im Kanton. Dazu stellt es gewisse Grundsätze auf: Die Verwaltung handelt und kommuniziert primär elektronisch. Behörden, Unternehmen sowie Einzelpersonen, die mit dem Staat beruflich verkehren, sind verpflichtet, digitale Kanäle zu nutzen. Und staatliche digitale Leistungen sollen allen zugänglich sein. Das Gesetz erlaubt auch die vertiefte Zusammenarbeit mit anderen Gemeinwesen bei der Digitalisierung und verankert die wichtigsten organisatorischen Grundsätze der ICT-Strategie des Regierungsrates und der SDV auf Gesetzesebene. Die weitere Umsetzung der Digitalisierung in der Kantonsverwaltung erfolgt durch Projekte im Rahmen der SDV.

Der Gewerbeverband Berner KMU sieht in der Digitalisierung eine Chance, die Verwaltung bürgernaher zu gestalten, ihre Effizienz zu steigern und die Dauer der Bewilligungsverfahren zu verkürzen und zu vereinfachen. Die Zahl der Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, die weiterhin die schriftliche Form vorziehen, wird sukzessive abnehmen. Diese Entwicklung kann begünstigt, darf aber nicht zwangsweise durchgesetzt werden. Die Effizienzsteigerungen müssen sich in sinkenden Verwaltungskosten niederschlagen.

 

Stellungnahme Berner KMU an die Finanzdirektion des Kantons Bern

» lesen