angle-left Der kantonale Richtplan wird aktualisiert – erstmals mit E-Mitwirkung

Der kantonale Richtplan wird aktualisiert – erstmals mit E-Mitwirkung

Der Richtplan Kanton Bern wird regelmässig überprüft. Gestützt auf das Richtplancontrolling sollen jetzt Anpassungen im Bereich Mobilität, Abbau und Deponie, Natur- und Landschaftsschutz vorgenommen werden. Der Regierungsrat hat dazu die öffentliche Mitwirkung und Vernehmlassung eröffnet. Erstmals wird eine Mitwirkung im Kanton Bern elektronisch durchgeführt.

Der Richtplan Kanton Bern trat nach einer grundsätzlichen Überprüfung aufgrund des revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetzes im Jahr 2016 in Kraft («Richtplan 2030»). Die Umsetzung läuft planmässig. Dies zeigt der Controllingbericht `20, den der Regierungsrat zur Kenntnis genommen hat. In bestimmten Bereichen besteht aber Aktualisierungsbedarf. Deshalb sollen eine Strategie und 13 Massnahmen angepasst, eine Massnahme neu aufgenommen und eine gestrichen werden. Der Regierungsrat hat die öffentliche Mitwirkung und Vernehmlassung zu diesen Richtplananpassungen eröffnet. Diese wird erstmals als E-Mitwirkung durchgeführt.

Die wichtigsten Anpassungen:

  • Die Richtplaninhalte «Natur und Landschaft schonen und entwickeln» wurden grundsätzlich überprüft und angepasst, damit sie mit der Strategie Biodiversität des Regierungsrats in Einklang gebracht werden können.
  • Im Bereich Mobilität werden neue, raumplanerisch abstimmungsbedürftige Vorhaben des öffentlichen Verkehrs aufgenommen und abgeschlossene aus dem Richtplan entlassen. Zudem soll der Standort Heimberg für verkehrsintensive Vorhaben aufgenommen werden.
  • Im Bereich Abbau und Deponie werden Standorte aus den revidierten regionalen Richtplänen ADT der Regionalkonferenzen und Regionen in den kantonalen Richtplan überführt. Zusätzlich soll der Standort Därliggrat für die unterirdische Gewinnung von Hartschotter und Einlagerung von Schüttgut aufgenommen werden, um damit die übergeordnete räumliche Abstimmung sicherzustellen.
  • Bei den Anlagen zur Windenergieproduktion werden die neuen Anforderungen des revidierten Energiegesetzes aufgenommen, wonach grössere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im nationalen Interesse liegen.
  • Mit einer neuen Massnahme soll der Hochwasser-Überlastkorridor für den Aare-Hagneckkanal gesichert werden.
  • Weil die gesetzlichen Grundlagen genügen und eine Richtplanmassnahme damit nicht mehr nötig ist, soll die Massnahme «Umsetzung der neuen Regionalpolitik» aus dem Richtplan gestrichen werden.

Stellungnahme Berner KMU an die Direktion für Inneres und Justiz 

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